Webinar Fahrpersonalrecht: Einsatz freigeben
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Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht

Weiterbildung - Führung
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Veranstaltungszeitraum

Dienstag, 13.07.2027

79,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
94,01 €
Bruttopreis (inkl. MwSt.)

Dauer

1 Stunde

Trainer/-in

Thomas Weik

Teilnehmer

Max. 12

Fragen?

Inhalt

Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht

Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht stellt drei Fragen, die vor jeder Tour beantwortet sein müssen: Dürfen Fahrer und Fahrzeug eingesetzt werden? Ist der Auftrag rechtmäßig durchführbar? Und was muss geschehen, wenn Mängel oder Verstöße auffallen? Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht verbindet diese Fragen mit der Pflicht des Unternehmens, Fahrer anzuweisen, die Arbeit so zu organisieren, dass die Vorschriften eingehalten werden können, und das regelmäßig zu überprüfen.

Wer braucht das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht?

Verkehrsunternehmen müssen die Arbeit ihrer Fahrer so organisieren, dass die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden können, und die Fahrer ordnungsgemäß anweisen und regelmäßig überprüfen. Diese Pflichten ergeben sich aus Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Verstöße der Fahrer können deshalb auch dem Unternehmen und den verantwortlichen Personen angelastet werden.

Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht hilft allen, die Touren planen oder freigeben, diese Verantwortung im Tagesgeschäft nachweisbar wahrzunehmen.

Diese Inhalte vermittelt das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht

  • Einstieg mit Praxisfall und kurzer Abstimmung, um kritische Einsatzentscheidungen zu erkennen
  • Freigabe von Fahrer und Fahrzeug: Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Einsatzhindernisse
  • Disposition unter Beachtung von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten
  • Vermeidung unzulässiger Planungen und problematischer Zeitbewertungen
  • Kontrolle und Dokumentation: vom Datenbestand zur wirksamen Aufsicht
  • Bewertung von Auffälligkeiten, Veranlassung von Maßnahmen und Nachhalten ihrer Umsetzung
  • Fallentscheidung, betrieblicher Transfer und Teilnehmerfragen

Welche Arbeitszeitregeln sind neben den Lenkzeiten zu beachten?

Neben den Lenk- und Ruhezeiten der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gelten für angestellte Fahrer die Arbeitszeitregeln für Beschäftigte im Straßentransport. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht zeigt, warum eine Tour lenkzeitkonform und trotzdem arbeitszeitwidrig sein kann.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Der Besuch des Präsenzseminars Rechtssicher im Transportalltag erleichtert den Einstieg, ist für das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht aber nicht zwingend. Teilnehmer schalten sich über MS Teams zu und brauchen dafür Kamera und Mikrofon.

Abschluss, Prüfung und Gültigkeit

Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht schließt ohne Prüfung ab. Als Nachweis der Teilnahme stellt die SVG Süd ein SVG-Zertifikat aus. Ergebnis ist ein verbindliches Vorgehen für Einsatzfreigabe, Disposition und Kontrolle im eigenen Unternehmen.

Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht oder BKrFQG-Modul Pausen mit System?

Das BKrFQG-Modul Pausen mit System erklärt Fahrern die Sozialvorschriften und die Bedienung des Fahrtenschreibers. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht richtet sich dagegen an die Personen, die Fahrer einsetzen, anweisen und kontrollieren. Beide ergänzen sich: Der Fahrer kennt die Regeln, das Unternehmen organisiert ihre Einhaltung.

Häufige Fragen zum Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht

Haftet der Disponent für Lenkzeitverstöße der Fahrer?

Ja, Verstöße können auch Disponenten und Verantwortlichen im Unternehmen zugerechnet werden, wenn die Planung die Einhaltung der Vorschriften nicht zulässt. Eine Tourenplanung, die nur mit Verstößen erfüllbar ist, ist deshalb kein Problem allein des Fahrers.

Wie oft muss das Unternehmen die Fahrerdaten kontrollieren?

Das Unternehmen muss die Einhaltung regelmäßig überprüfen und Auffälligkeiten nachgehen. Für das Herunterladen der Daten aus Fahrerkarte und Fahrzeugeinheit gelten feste Höchstfristen.

Reicht es, die Fahrer schriftlich über die Lenkzeiten zu belehren?

Nein, eine schriftliche Belehrung allein erfüllt die Pflichten aus Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nicht. Hinzukommen müssen eine Organisation, die regelkonforme Touren ermöglicht, und Kontrollen, deren Ergebnisse Folgen haben.

Was muss passieren, wenn bei der Auswertung ein Verstoß auffällt?

Ein festgestellter Verstoß verlangt eine Reaktion: Ursache klären, Maßnahme veranlassen und deren Umsetzung nachhalten. Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht zeigt, wie diese Schritte dokumentiert werden.

Melden Sie sich über die Terminübersicht zum Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht an. Ob das Folgewebinar zu Ihrer Disposition passt, klärt das Seminarteam der SVG Süd gern vorab unter seminare@svg-sued.de.

Zielgruppe

Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht richtet sich an Verkehrsleiter, Disponenten, Fuhrparkverantwortliche und Geschäftsleitungen, die über den Einsatz von Fahrern und Fahrzeugen entscheiden. Für Berufskraftfahrer selbst sind die BKrFQG-Module zu Sozialvorschriften gedacht, etwa Pausen mit System. Wer das Haftungsrisiko nach einem Güterschaden klären will, wählt das Folgewebinar Frachtrecht und Güterschaden-Haftpflichtversicherung.

Überblick

Das Folgewebinar Fuhrpark- und Fahrpersonalrecht vertieft die Organisations-, Anweisungs- und Kontrollaufgaben, die Unternehmen beim Einsatz von Fahrzeugen und Fahrpersonal tragen. Ausgangspunkt sind die Pflichten des Unternehmens aus Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Das Live-Webinar setzt das Präsenzseminar Rechtssicher im Transportalltag fort und arbeitet an einem Fall, in dem ein Auftrag unter Zeitdruck noch am selben Tag raus muss.

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Ausstattung

Trainer/-in

Thomas Weik

Thomas Weik