Infotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität
Veranstaltungszeitraum
Samstag, 31.10.2026
Dauer
6 Stunden
Trainer/-in
-
Teilnehmer
Max. 40
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Inhalt
Infotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität
Die E-Rechnungspflicht für inländische Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) gilt auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen, sobald sie Fahrten an Firmenkunden, Krankenkassen oder Vermittlungsplattformen abrechnen. Rechtsgrundlage ist § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) in der Fassung des Wachstumschancengesetzes. Der Infotag Taxi und Mietwagen erklärt die Pflichten an typischen Belegen aus dem Fahrdienstalltag und zeigt einen Fahrplan für die Umstellung. Der zweite Teil behandelt Zuschüsse für Ladeinfrastruktur und die technische Planung von Ladepunkten.
Wer braucht den Infotag Taxi und Mietwagen?
Die E-Rechnungspflicht betrifft jeden Taxi- und Mietwagenbetrieb, der Rechnungen an andere Unternehmen stellt oder von ihnen erhält, etwa von einer Werkstatt. E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können müssen alle Unternehmen seit dem 1. Januar 2025. Die Pflicht zum Ausstellen greift stufenweise: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen Unternehmen.
Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, etwa die Taxameter-Quittung bei Barzahlung, sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Rechnungen an Privatkunden (B2C) fallen nicht unter die E-Rechnungspflicht. Der Förderteil des Infotags richtet sich an Betriebe, die Ladepunkte auf dem eigenen Betriebshof planen oder ihre Flotte elektrifizieren.
Darum wird es gehen:
- Unterschied zwischen strukturierter E-Rechnung (XRechnung, ZUGFeRD) und unstrukturierter PDF- oder Papierrechnung
- Gründe, warum eine einfache PDF-Rechnung im B2B-Geschäft künftig nicht mehr ausreicht
- Stufenplan der E-Rechnungspflicht mit Empfangspflicht und Übergangsfristen 2027 und 2028
- GoBD-konforme Archivierung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD)
- Abgrenzung von B2B-Kunden (Firmenkunden, Krankenkassen, Plattformen wie Uber und FreeNow) zu B2C-Privatfahrten
- Beleg-Quiz mit fünf Praxisbelegen: Taxameter-Quittung, Monatsrechnung Firmenkunde, Werkstattrechnung als XRechnung, Krankenfahrt für Privatzahler, Gutschrift eines Fahrtenvermittlers
- Drei-Schritte-Fahrplan für den Betrieb: Software prüfen, Steuerberater kontaktieren, Prozesse anpassen
- Vorteile einer Mitgliedschaft im Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V. und im Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM), etwa Sonderkonditionen beim Tanken und Laden und Preisnachlässe beim Werkstattbesuch
- Förderprogramm Charge@BW: wer gefördert wird, was gefördert wird und welche Zuschüsse möglich sind
- Ladeinfrastruktur für Taxiunternehmen: Planung, Wahl zwischen Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC), Kriterien für den Betriebshof
Zielgruppe
Der Infotag richtet sich an Inhaber, Geschäftsführer und Büroverantwortliche von Taxi- und Mietwagenbetrieben, die Rechnungen an Firmenkunden, Krankenkassen oder Fahrtenvermittler schreiben oder Rechnungen von Werkstätten erhalten. Ebenso angesprochen sind Unternehmer, die ihre Flotte auf E-Pkw umstellen oder eigene Ladepunkte errichten wollen. Betriebe, die ausschließlich Privatfahrten bar abrechnen, erfahren, warum die E-Rechnungspflicht sie nur am Rand betrifft.
Überblick
Der Infotag Taxi und Mietwagen: E-Rechnungspflicht und E-Mobilität bereitet Taxi- und Mietwagenunternehmen auf zwei Themen vor, die ihren Betrieb in den kommenden Jahren verändern. Im ersten Teil klärt der Infotag an fünf echten Belegen, welche Rechnungen künftig als strukturierte E-Rechnung ausgestellt werden müssen und welche als Papierbeleg zulässig bleiben. Im zweiten Teil erläutert die EnBW ODR das Förderprogramm Charge@BW und die Planung von Ladepunkten auf dem Betriebshof. Veranstalter sind der Verband des Württembergischen Verkehrsgewerbes e.V. und die SVG Service und Vertrieb Süd GmbH.