Gefahrgutbeauftragten Grundlehrgang mit erstem Verkehrsträger Straße (ADR)
Veranstaltungszeitraum
Montag, 22.11.2027 – Mittwoch, 24.11.2027
08:00 – 17:30 Uhr
Dauer
3 Tage
Trainer/-in
Andreas Gerhard Luy, Ines Bonnaire, Markus Pape-Herdrich, Ellen Joanna Freudenmann-Habel
Teilnehmer
Max. 25
Fragen?
Inhalt
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schreibt die Bestellung und berufliche Befähigung von Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter vor. Ziel der Schulung der Gefahrgutbeauftragten ist, durch das Wissenspotential der am Gefahrguttransport beteiligten Unternehmen und Personen wesentlich dazu beizutragen, Unfälle, die auf mangelnde Beachtung oder Unkenntnis der Gefahrgutvorschriften zurückzuführen sind, zu minimieren.
Die erste Prüfung im Rahmen der Grundschulung findet nicht am letzten Schulungstag sondern in einem gesonderten Termin bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) statt. Bitte vereinbaren Sie diesen Termin erst nach Absolvierung der Schulung.
Gefahrgutbeauftragte müssen zur Verlängerung ihres Schulungsnachweises alle 5 Jahre eine Prüfung vor der IHK ablegen.
Hinweis: zzgl. Lernmaterial 82,50 Euro steuerbefreit.